Gymnasiale Oberstufe

An der Gymnasialen Oberstufe (GOS) können die Schülerinnen und Schüler mit dem Bestehen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, die zum Studium berechtigt. Der Besuch dauert in der Regel 3 Jahre und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (E1/E2) und die zweijährige Qualifizierungsphase (Q1 – Q4).

Gymnasialschüler erhalten nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse (Versetzung) die Berechtigung eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Realschüler müssen in ihrem Abschlusszeugnis folgende Notenkriterien erfüllen, um sich an einer Gymnasialen Oberstufe anmelden zu können: sowohl der Durchschnitt der Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und einer Naturwissenschaft, als auch der Notendurchschnitt der übrigen Fächer muss besser als 3 sein. Außerdem benötigen Realschüler ein Eignungsgutachten durch die Klassenkonferenz.

Eine zweite Fremdsprache ist eine weitere Bedingung für den Besuch der GOS. SuS, die bereits in der Mittelstufe vier Jahre einen durchgängigen benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, können eine Fremdsprache nach der Einführungsphase abwählen. SuS, für die dies nicht zutrifft, können an der GOS mit einer zweiten Fremdsprache neu beginnen und müssen diese dann bis zum Ende der GOS weiterführen. Sie können sich daher nur an einer GOS anmelden, die die Möglichkeit bietet, in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu zu beginnen.
 

Berufliches Gymnasium

Auch am Beruflichen Gymnasium (BG) können die Schülerinnen und Schüler mit dem Bestehen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, die zum Studium aller Fachrichtungen berechtigt. Der Besuch dauert in der Regel 3 Jahre und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (E1/E2) und die zweijährige Qualifizierungsphase (Q1 – Q4). Im BG wählen die SuS schon mit der Anmeldung ein berufliches Schwerpunktfach (z.B. Datenverarbeitungstechnik, Elektrotechnik/Maschinenbau, Wirtschaft), das schon in der Einführungsphase mit mehr Stunden unterrichtet wird als die übrigen Fächer und in der Qualifizierungsphase einen Leistungskurs bildet.

Die Aufnahmevoraussetzungen entsprechen denen der GOS. Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10 durchgängig an einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden, müssen im BG nur noch eine Fremdsprache bis zum Abitur fortführen. SuS, für die dies nicht zutrifft, können mit einer zweiten Fremdsprache neu beginnen und müsse diese bis zum Abitur belegen.
 

Fachoberschule

Die Fachoberschule (FOS) führt in verschiedenen Fachrichtungen (Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) zur Allgemeinen Fachhochschulreife, die die Voraussetzung für das Studium an einer Fachhochschule bzw. von Bachelor-Studiengängen an einigen Universitäten darstellt. Die Ausbildung erfolgt für Schülerinnen und Schüler, die sich direkt nach der Mittelstufe dort anmelden, in einer zweijährigen Organisationsform (Typ A). Während des ersten Ausbildungsjahres erfolgt der Unterricht in Teilzeit (i.d.R. an zwei Tagen der Woche). An den übrigen drei Wochentagen muss ein einjähriges, gelenktes Betriebspraktikum absolviert werden. Im zweiten Ausbildungsjahr findet Vollzeitunterricht statt. Voraussetzungen für die Aufnahme an der FOS sind der mittlere Abschluss mit höchstens einer 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (Realschule) bzw. die Versetzung in die Oberstufe (Gymnasium), ein positives Eignungsgutachten durch die Klassenkonferenz und der Nachweis eines Praktikumsplatzes für das Jahrespraktikum.

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